Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist heute die wichtigste Versicherung für die private Vorsorge. Auch wenn sich kaum jemand vorstellen kann, dass er früher oder später nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, kommt dieses doch deutlich häufiger vor, als gedacht. So können Rückenbeschwerden, psychische Probleme und andere Leiden schnell zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Alle Personen, die nach 1960 geboren wurden, müssen erhebliche Einschnitte hinnehmen, wenn es um das Risiko Berufsunfähigkeit geht. Denn die gesetzlichen Leistungen wurden dramatisch gekürzt. Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten nur noch Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente. Wer sogar mehr als sechs Stunden arbeiten kann, erhält keine Leistungen. Dabei spielt es bei den gesetzlichen Leistungen keine Rolle, in welchem Beruf man arbeiten kann. Jeder Beruf ist zumutbar, unabhängig, ob ein Job überhaupt gefunden werden kann.
Dieses Risiko, was einen schnell vor dem finanziellen Ruin stehen lässt, kann jedoch abgesichert werden. Hierbei eignet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung. Um Kosten zu sparen, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BUV, bereits in jungen Jahren abgeschlossen werden. Denn je jünger der Versicherte, desto besser fällt die Gesundheitsprüfung aus. Damit sinken auch die Kosten.
Für die Höhe der Beiträge sind noch weitere Faktoren entscheidend. Beispielsweise sind bestimmte Berufsgruppen häufiger von einer Berufsunfähigkeit betroffen. Diese besonders gefährdeten Gruppen müssen mit höheren Beiträgen rechnen. Die Höhe der Rente, die im Falle der Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird, kann frei gewählt werden. Je höher die Rente, desto höher jedoch die Beiträge. Außerdem sollte die vereinbarte Rente in regelmäßigen Abständen überprüft werden, da sich die Lebensumstände verändern.
Ebenfalls sollte beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung darauf geachtet werden, dass keine abstrakte Verweisung möglich ist. Zwar ist dies bei modernen Verträgen ohnehin nicht mehr der Fall, dennoch sollte zusätzlich ein Auge darauf geworfen werden.