Die gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind sehr viele Deutsche versichert. Sie gilt automatisch für alle Arbeitnehmer und Auszubildende. Kinder werden ebenfalls kostenfrei mitversichert, sofern die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Hierbei ist die Rede von der so genannten Familienversicherung.

Diese stellt auch den größten Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Die Versicherung basiert auf dem solidarischen Prinzip. Das heißt, alle Versicherten stehen gegenseitig füreinander ein. Die Beiträge errechnen sich somit nicht über den eigenen Gesundheitszustand, sondern vielmehr über das Einkommen.

Beitragsberechnung Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird seit dem 01.01.2009 ein einheitlicher Beitragssatz berechnet, der bundesweit gilt. Dieser betrug zu Beginn des Jahres 2009 15,5 Prozent, wurde aber bereits zum 01.07.2009 auf 14,9 Prozent abgesenkt. Er errechnet sich anhand des monatlichen Bruttoeinkommens. Allerdings gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei 3.675 Euro monatlich liegt. Wird ein höheres Einkommen erzielt, wird dieses nicht mehr mit eingerechnet, um den Beitrag zu ermitteln.

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen jeweils 7,0 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitnehmer muss noch einen zusätzlichen Aufschlag von 0,9 Prozent alleine tragen. Ebenfalls können sich Selbstständige und Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern. Allerdings ist diese Variante meist ungünstig.

Die Leistungen der Krankenversicherung

Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beinhalten alle Vorsorgeuntersuchungen bei Ärzten. Ebenso gehört die medizinische Behandlung, sofern notwendig, zum Leistungsumfang. Hier gibt es auch einen hohen Pflegestandard. Allerdings gelten beispielsweise für Arzneimittel Eigenbeiträge, die geleistet werden müssen. Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus wird zudem ein Krankenhaustagegeld fällig. Weiterhin zahlen die Versicherten einmal pro Quartal die Praxisgebühr.

Alle weiteren Leistungen sind, sofern sie schulmedizinisch anerkannt und im Leistungskatalog aufgenommen sind, im Beitrag enthalten. Nicht versichert werden alternative Heilverfahren, deren Wirksamkeit noch nicht wissenschaftlich belegt ist. Üblicherweise werden nur Pauschalen gezahlt, die anhand der Krankheitsbilder festgelegt werden, was Ärzte in finanzielle Not bringt.

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