Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule für die Absicherung des Einkommens im Alter. Zumindest war sie einst so gedacht, als Bismarck sie gegen Ende des 19. Jahrhunderts einführte. Er setzte damals noch auf den so genannten Generationenvertrag. Dieser besagt, dass die heutigen Arbeitnehmer für die heutigen Rentner aufkommen.
Allerdings gibt es in der demographischen Entwicklung in Deutschland immer mehr Verschiebungen. Massiv sinkende Geburtenraten lassen den einstigen Generationenvertrag als überholt erscheinen. Immer weniger Arbeitnehmer müssen für zunehmend mehr Rentner aufkommen. Dadurch steigt die Belastung der Arbeitnehmer, die Rentner erhalten geringere oder gar keine Rentenerhöhungen mehr.
Die Regierung sah sich deshalb bereits 2002 gezwungen, Möglichkeiten für die private Rente zu schaffen. Die Riester Rente und die Rürup Rente waren kurz darauf beschlossene Sache. Dennoch bleibt die gesetzliche Rentenversicherung auch weiterhin bestehen.
Versichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Arbeitnehmer. Dazu zählen ebenfalls Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, in die jeder Bürger einzahlen muss, der abhängig beschäftigt ist oder von Transferleistungen des Staates lebt.
Die Höhe der Beiträge ist festgelegt auf 19,9 Prozent. Dieser Betrag errechnet sich anhand des Einkommens der Arbeitnehmer. Sie zahlen jedoch nur die Hälfte des Beitrags, die andere Hälfte muss vom Arbeitgeber oder der Bundesagentur für Arbeit getragen werden. Die prozentualen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden allerdings nur bis zur gültigen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Diese liegt 2009 bei 64.800 Euro in den alten und bei 54.600 Euro in den neuen Bundesländern.
Wer einen Mini-Job ausübt, etwa auf 400-Euro-Basis ist nicht automatisch in der Rentenversicherung pflichtversichert. Diese Personen müssen freiwillige Beiträge einzahlen, wodurch sich ihr Einkommen verringert. Nur dann werden die Zeiten angerechnet.
Freiwillig versichern können sich Selbstständige und Freiberufler in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings gibt es hier ebenfalls Ausnahmen. Besonders schutzwürdige Berufsgruppen werden zwangsversichert.
Empfehlung: Ein günstiges Tagesgeld kann ebenfalls eine tolle Anlagemöglichkeit sein.