Die private Krankenversicherung ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, die aufgrund hoher Zugangsvoraussetzungen jedoch lediglich einem bestimmten Personenkreis offen steht. Hierzu zählen diejenigen Personen, deren monatliches Einkommen oberhalb von 3.675 Euro liegt. Allerdings muss das Ganze bereits seit mindestens drei aufeinander folgenden Jahren der Fall sein. Ebenfalls können sich Freiberufler und Selbstständige in der privaten Krankenversicherung versichern, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Die Beiträge errechnen sich anhand der persönlichen Gesundheit. Das solidarische Prinzip, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, kommt hierbei nicht zum Tragen. Jeder Versicherte zahlt lediglich für sich selbst. Je besser es also um die eigene Gesundheit bestellt ist, desto weniger Kosten wird ein Versicherter verursachen. Damit kann ein auch niedriger Beitrag ermöglicht werden.
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Als Zugangsvoraussetzungen für die private Krankenversicherung spielen der eigene Gesundheitszustand, das Geschlecht und das Alter bei Abschluss des Vertrages eine wichtige Rolle. So werden Frauen höhere Beiträge entrichten müssen, als Männer. Dies liegt an ihrer höheren Lebenserwartung. Die zusätzlich entstehenden Kosten für Schwangerschaften und Geburten müssen jedoch aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf beide Geschlechter umgelegt werden.
Ebenfalls zahlen jüngere Menschen niedrigere Beiträge, da sie oft gesünder sind. Allerdings hat die private Krankenversicherung ebenfalls das Recht, Personen von der Versicherung auszuschließen, also deren Antrag abzulehnen. Dies wird insbesondere bei schweren Vorerkrankungen der Fall sein. Alternativ zur Ablehnung des Antrags können auch Leistungsausschlüsse, sowie Risikozuschläge vereinbart werden.
Die private Krankenversicherung bietet frei wählbare Leistungen an. Der Standard- oder Basistarif, der jedem Antragsteller offen stehen muss, bietet beispielsweise die gleichen Leistungen, wie die gesetzliche Krankenversicherung. In der Krankenvollversicherung können zusätzliche Leistungen, etwa die Chefarztbehandlung, vereinbart werden. Jede verbesserte Leistung wird jedoch mit höheren Beiträgen belastet.
Bestandteil der Beiträge ist auch die Zahlung in die private Pflegepflichtversicherung. Diese ist auch für privat Krankenversicherte verpflichtend vorgeschrieben. Besondere Vorteile ergeben sich bei den Leistungen im Bereich Zahnersatz. Denn hier können verschiedene Prozentwerte vereinbart werden, die von den tatsächlich anfallenden Kosten für Zahnersatz übernommen werden.
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