Immer wichtiger wird heute eine Rechtsschutzversicherung. Als Beispiel seien nur die zunehmend häufigeren Nachbarschaftsstreitigkeiten zu nennen, die oftmals vor Gericht landen. Ein Gerichtsverfahren, aus welchem Grund auch immer angestrebt, ist stets mit massiven Kosten verbunden. Diese setzen sich aus den Kosten für den Anwalt, sowie den Gerichtskosten zusammen.
Schnell kann es im Fall der Fälle zu Kosten von einigen Tausend Euro kommen. Sind nicht ausreichend finanzielle Mittel vorhanden, so kommt es häufig vor, dass auf einen Rechtsstreit verzichtet wird, obwohl man im Recht ist. Die Rechtsschutzversicherung schützt vor solchen Fällen.
Bei der Rechtsschutzversicherung wird grundsätzlich zwischen drei Bausteinen unterschieden: Dazu zählen die Privat-, die Kfz- und die Berufsrechtsschutzversicherung. Außerdem kann ein Mietrechtsschutz in Frage kommen, wird bisher aber noch selten in Anspruch genommen. Freiberufler und Selbstständige benötigen dagegen eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung.
Die einzelnen Policen können frei miteinander kombiniert werden. Sie können natürlich ebenfalls einzeln abgeschlossen werden. Wer beispielsweise gewerkschaftlich organisiert ist, erhält den Berufsrechtsschutz über die Gewerkschaft. Den Mietrechtsschutz gewähren auch Mietervereine.
Wichtig für die Senkung der Kosten sind die Selbstbeteiligungen. Diese liegen zwischen 150 und 250 Euro pro Schadensfall. Eine Selbstbeteiligung muss in der Rechtsschutzversicherung zwar nicht zwingend abgeschlossen werden, allerdings lassen sich die Beiträge dadurch deutlich verringern.
Die Rechtsschutzversicherung leistet zwar grundsätzlich bei gerichtlichen Streitigkeiten, doch gibt es auch Ausnahmen. Hierzu zählen insbesondere Rechtsstreitigkeiten aufgrund vorsätzlich begangener Straftaten. Darunter zählen Diebstahl, Betrug oder Beleidigung.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt ebenfalls nicht, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht. Ist von vornherein klar, dass ein Rechtsstreit nicht gewonnen werden kann, wird die Versicherung die Übernahme der Kosten ablehnen. Weiterhin ist eine Zahlung während der Wartezeiten nicht möglich. Diese liegen zwischen drei Monaten und einem Jahr. Innerhalb dieser Zeit nach Abschluss des Vertrages kann die Rechtsschutzversicherung noch nicht in Anspruch genommen werden.