Die Rentenversicherung

Die Rentenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen, solange die Rede von der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Hierbei heißt es, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung alle Arbeitnehmer zwangsweise versichert sind. Sie zahlen einen prozentualen Anteil ihres Einkommens monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Arbeitgeber zahlt den gleichen Betrag aus eigener Tasche.

Da die gesetzliche Rentenversicherung auf dem Generationenvertrag beruht, ist sie nicht dauerhaft tragbar. Durch sinkende Geburtenraten werden immer mehr Rentner von immer weniger Arbeitnehmern finanziert. Die Folge davon sind sinkende gesetzliche Renten. Es muss privat vorgesorgt werden. Hierbei wird zwischen den beiden großen Gruppen der Riester Rente und der Basis Rente unterschieden.

Die Riester Rente

Die Riester Rente wurde nach Walter Riester benannt. Sie soll den privaten Aufbau von Vermögen fürs Alter ermöglichen. Dabei steht sie Jedermann zur Verfügung, allerdings erhalten nur in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte die Zulagen.

Die Zulagen werden vom Staat einmal jährlich ausgezahlt. Sie liegen derzeit bei 154 Euro als Grundzulage. Für jedes minderjährige Kind werden noch einmal 185 Euro gezahlt. Allerdings werden die Zulagen nur dann gewährt, wenn ein Mindesteigenbeitrag geleistet wird. Dieser liegt bei vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem vergangenen Jahr. Dabei sind die Zulagen in diesen vier Prozent bereits enthalten. Arbeitslose und Hartz IV Empfänger müssen nur einen Sockelbeitrag zahlen. Er beträgt seit 2008 90 Euro jährlich für einen Versicherten ohne Kinder. Der Sockelbeitrag sinkt bei zwei oder mehr Kindern auf 60 Euro pro Jahr. Zusätzlich können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Die Basis Rente

Die Basis Rente, bekannter unter dem Namen Rürup Rente, dient ebenfalls der privaten Vorsorge fürs Alter. Grundsätzlich steht sie Jedermann offen. Allerdings wurde sie einst konzipiert, um auch Selbstständigen und Freiberuflern eine Chance zu geben, staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen.

Die Basis Rente arbeitet nicht mit staatlichen Zulagen. Hier können jedoch die eingezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2009 sind 68 Prozent der Beiträge steuerlich zu berücksichtigen, wobei maximal 20.000 Euro angesetzt werden können. Bis zum Jahr 2025 werden 100 Prozent der Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Die Steuerfreiheit in jungen Jahren wird durch die nachgelagerte Besteuerung ausgeglichen. Ab 2040 sind die kompletten Einnahmen aus der Basis Rente steuerpflichtig.

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