Die Sterbegeldversicherung

Jeder Mensch wird sich früher oder später mit dem Gedanken an den eigenen Tod anfreunden müssen. Dabei ist es jedoch oftmals so, dass die eigenen Ersparnisse nicht ausreichen, um für die Beerdigungskosten aufzukommen. Die Angehörigen sollen nach dem eigenen Tod ebenfalls nicht mit immensen Kosten belastet werden. Um hier für finanzielle Entlastung zu sorgen, lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung.

Die Sterbegeldversicherung ist vergleichbar mit einer Sonderform der Lebensversicherung. Oftmals wird sie fälschlicherweise auch als Risikolebensversicherung angesehen. Allerdings gibt es hier einen bedeutenden Unterschied: Die Risikolebensversicherung endet mit einem bestimmten Stichtag. Die Sterbegeldversicherung hingegen läuft lebenslang. Bei beiden Versicherungen wird jedoch kein Kapital angespart, lediglich die vereinbarte Todesfallsumme wird beim Tod des Versicherten ausgezahlt.

Besonderheiten bei der Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung wird in der Regel für Versicherungssummen zwischen 1.000 und 10.000 Euro abgeschlossen. Damit kann ein würdevolles Begräbnis finanziert werden. Auszahlungszeitpunkt ist der Todesfall, eine vorzeitige Auszahlung findet nicht statt. Allerdings wird die Beitragszahlung meist nicht bis zum Lebensende notwendig. Sie wird bis zu einem bestimmten Alter verlangt, danach ist eine beitragsfreie Weiterführung der Versicherung möglich. Meist dauert die Beitragszahlung bis zum 85. Lebensjahr an.

Das maximale Eintrittsalter bei der Sterbegeldversicherung liegt, je nach Versicherer, zwischen dem 70. und 90. Lebensjahr. Das Besondere bei der Sterbegeldversicherung sind die fehlenden Gesundheitsfragen. Somit müssen auch gesundheitlich angeschlagene Menschen keine immens hohen Beiträge zahlen.

Allerdings werden bei den meisten Versicherern Wartezeiten festgelegt. Die Todesfallsumme aus der Sterbegeldversicherung wird in der Regel frühestens nach dreijähriger Beitragszahlung geleistet. Ausnahmen gelten häufig bei einem Unfalltod. Bei allen anderen Todesarten werden hingegen nur die eingezahlten Beiträge erstattet, wenn die Mindestbeitragsdauer noch nicht erreicht wurde.

Sterbegeldversicherung auch zur Vorsorge von Dritten

Die Sterbegeldversicherung schließen viele Menschen heute schon aus reiner Vorsicht ab. Sie wollen ihre Angehörigen nicht belasten, da bereits seit 2004 das gesetzliche Sterbegeld nicht mehr gewährt wird.

Allerdings können auch Angehörige einen Vertrag für Dritte abschließen und die Beiträge zur Sterbegeldversicherung einzahlen. So sorgen sie selbst für die Beerdigungskosten vor, ohne dass der Versicherte selbst davon erfahren muss.

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