Auch die Unfallversicherung dient der privaten Vorsorge. Sie schützt jeden vor den finanziellen und gesundheitlichen Folgen eines Unfalls. Den Unfall selbst kann man nicht beeinflussen. Vielmehr stellt er eine gegebene Größe dar, die von außen einwirkt. Somit kann sich niemand vor einem Unfall schützen, mit der Unfallversicherung wohl aber vor den finanziellen Folgen.
Grundsätzlich wird bei der Unfallversicherung zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung unterschieden. Die gesetzliche Unfallversicherung versichert alle Arbeitnehmer, Schüler und Studenten. Sie sind auf dem Weg zur Arbeit oder Schule, innerhalb dieser Einrichtungen und auf dem direkten Heimweg abgesichert.
Da aber die meisten Unfälle in der Freizeit passieren, wird eine private Unfallversicherung notwendig. Denn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt in vielen Fällen nicht. Wer auf dem Heimweg von der Arbeit noch schnell den Wocheneinkauf erledigt, ist nicht mehr auf dem direkten Heimweg. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht. Sie greift ebenso wenig bei Hausfrauen.
Die Unfallversicherung leistet immer dann, wenn unverschuldet ein Unfall entsteht. Dabei muss es sich um ein Ereignis handeln, das auf den Versicherten von außen einwirkt. Es kann in der Versicherungspolice eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente vereinbart werden. Die Unfallversicherung leistet diese Zahlungen jedoch nur bei Unfällen. Wer aufgrund einer Krankheit berufsunfähig wird, ist über die Unfallversicherung nicht geschützt. Deshalb ist es ein Irrglaube, die Unfallversicherung sei eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Generell trägt die Unfallversicherung die Kosten für Bergung und medizinische Behandlung nach einem Unfall. Ebenfalls umfassen die Leistungen der Versicherung kosmetische Operationen, sofern diese dazu dienen, das ursprüngliche Aussehen wiederherzustellen. Nicht geleistet wird bei Schönheitsoperationen ohne die Begründung der Wiederherstellung.
Ebenfalls kann die Unfallversicherung sich am Umbau der eigenen Wohnung beteiligen, wird dies aufgrund des Unfalls notwendig. Gleiches gilt für spezielle Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren.
Um die Beiträge gering zu halten, lohnt sich der Abschluss einer Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr. Denn bei dieser Variante werden große Teile der gezahlten Beiträge genutzt, um die Auszahlung am Ende der Laufzeit abzusichern. Dadurch steigen die monatlichen Beiträge deutlich an.